Flugzeugabsturz oder Notlandung: Schwarze Liste der Airlines

Die Sicherheitsbestimmungen für Fluggesellschaften in Europa zählen zu den strengsten der Welt und gewährleisten so im internationalen Vergleich ein sehr hohes Sicherheitsniveau. Doch wie ist das mit ausländischen Airlines? Gelten hier etwa andere Standards? Warum hört und liest man viel häufiger von einem Flugzeugabsturz im Ausland als in Europa? Wir versuchen der Sache auf den Grund zu gehen und werfen einen Blick auf die „Schwarze Liste“ – die gefährlichsten Airlines der Welt.

Angst vor einem Flugzeugabsturz: Statistik und Fakten

Notlandung und Flugzeugabsturz: Schwarze Liste der AirlinesSelbst wenn man nicht an Flugangst leidet, kennen Passagiere dieses flaue Gefühl im Bauch, wenn das Flugzeug seltsame Geräusche macht oder in starke Turbulenzen gerät. Vielflieger mögen mit dem Großteil der möglichen Situationen in der Luft vertraut sein und vertrauen in die Künste der Cockpit-Crew.

Dem Gelegenheits-Fluggast hingegen graut es vor Sicherheitsmängeln und unerwarteten Komplikationen an Bord. Betrachtet man das gesamte Flugaufkommen und die Transportleistung von mehr als 2 Milliarden Menschen pro Kalenderjahr, so ist ein Flugzeugabsturz ein äußerst seltenes Ereignis: Im Jahr 2011 kamen weltweit 498 Personen bei schweren Flugzeugunglücken ums Leben, was dem Durchschnitt des letzten Jahrzehnts sehr nahe kommt. In der Bundesrepublik Deutschland ereignet sich im Mittel alle 592.000 Flugstunden ein Absturz oder Unfall mit Todesfolge.

Übrigens: Der gefährlichste Teil eines Fluges ist bei Start und Landung, hier ist die Absturzgefahr am größten. Will heißen: Mit jedem Zwischenstopp steigt das Risiko zu sterben. Allerdings beträgt die Gefahr rein statistisch gesehen dem selben Risiko, wie bei einer Autofahrt von 20 Kilometern zu verunglücken. Im Jahr 2011 starben 3.991 allein in Deutschland an Unfällen im Straßenverkehr. Oder anders gesagt: Wenn Sie sicher am Flughafen angekommen sind, haben Sie den gefährlichsten Teil überstanden 😉

Notlandung durch Sicherheitsmängel: Triebwerksausfall als Absturzursache?

Flughafen Feuerwehr: Einsatz bei Notlandung oder AbsturzTatsächlich belegen Statistiken, dass die mit Abstand häufigste Ursache für Flugzeugabstürze immernoch menschliches Versagen ist – dieses kann vom Kapitän über Fluglotsen bis zum Mechaniker alle beteiligten Personen betreffen. Immer wieder liest man in den Nachrichten von Berichten über einen Vogelschlag oder einen Triebwerksausfall durch Treibstoffmangel. Doch führt ein Ausfall der Triebwerke zum sicheren Absturz? Mitnichten!

Selbst der Ausfall sämtlicher Triebwerke führt nicht zwangsläufig zu einem Absturz, denn Flugzeuge sind generell auch ohne den Triebwerksschub flugfähig. Der Kapitän muss in einer solchen Notsituation zur Erhaltung der Geschwindigkeit im Gleitflug Höhe abbauen, während ein spezielles Windrad (RAT) zur Notstromversorgung der technischen Geräte durch den Flugwind angetrieben wird. Dabei ist zwischen zweimotorigen und vierstrahligen Maschinen (z.B. A340, A380 oder B747) zu unterscheiden, denn bei Letzteren sind natürlich ganz unterschiedliche Ausfallkonstellationen vorstellbar.

Piloten werden regelmäßig auf die standardisierten Verfahren bei einem Triebwerksausfall geschult und vorbereitet, können Maschinen trotz starker Asymetrie mit Hilfe des FMC (Flight Management Computer) und durch verstärkten Einsatz des Seitenruders oft noch ohne Verluste notlanden. Untersuchungen der bisher aufgetretenen Flugzeugabstürze zeigen, dass bei einem Großteil der Zwischenfälle überdies schlechte Sicht- und Witterungsverhältnisse herrschten. Technische Ausfälle führen zwar gelegentlich zu sog.“Notlandungen“, die Anzahl der Zwischenfälle mit Todesfolge durch technische Sicherheitsmängel ist bei den renommierten Fluggesellschaften jedoch sehr gering…

Die gefährlichsten Airlines der Welt: „Schwarze Liste“ der EU

Flugzeugabsturz Korean Airlines Schwarze ListeZur Ausweitung der europäischen Flugsicherheit hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden beschlossen, für unsicher befundene Fluggesellschaften den Betrieb im europäischen Luftraum komplett zu untersagen.

Die aufgeführten Airlines dürfen somit keinerlei Flugbewegungen über Europa durchführen und somit weder starten noch landen. Buchen Sie jedoch selbstständig einen Inlandsflug oder einen Anschlussflug im außereuropäischen Ausland, werden Sie vermutlich nicht auf die Sicherheitsmängel der entsprechenden Airline hingewiesen – denn trotz des Verbotes in Europa führen die betreffenden Luftfahrtunternehmen im Ausland tagtäglich Flüge durch! Airlines, die auf der „Schwarzen Liste“ stehen aber der Meinung sind, den internationalen Sicherheitsnormen zu entsprechen, können bei der Kommission die Einleitung des Verfahrens zur Streichung aus der Blacklist beantragen.

Nach aktuellen Medienberichten plant derzeit die kongolesische Fluglinie Fly Congo (Flugzeugabsturz 2011 mit 74 Toten) eine öffentliche Verschrottung von sechs betagteren Flugzeugen, um das Vertrauen der Passagiere zurückzugewinnen und die Liste der gefährlichsten Fluggesellschaften zu verlassen. Man darf bezweifeln, ob dieses medienwirksame Unterfangen den erhoffen Erfolg bringt!

    227 Airlines aus 25 Ländern wurden von der EU mittlerweile verbannt, die meisten stammen aus Afrika. So stehen u.a. alle Fluggesellschaften aus Mosambik, dem Kongo und Afghanistans auf der Blacklist, aber auch Airlines aus Urlaubszielen wie den Philippinen oder Indonesien gelten laut der Kommission als unsicher.

    >>> DOWNLOAD: Blacklist / Schwarze Liste
    [PDF]


Die Bannliste umfasst alle Luftfahrtunternehmen, gegen die in Europa eine Betriebsuntersagung ergangen ist. In der zweiten Liste sind alle Airlines aufgeführt, deren Betrieb in Europa gewissen Bedingungen unterworfen wurde. Die „Schwarze Liste“ wird regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Gründe für eine Aufnahme in der schwarzen Liste können vielseitig sein: In erster Linie sind sie jedoch ein Resultat aus Wartungskontrollen und Sicherheitschecks an europäischen Flughäfen, bei denen gravierende technische Mängel (z.B. Haarrisse, Ölaustritt, gelöste Verschraubungen) festgestellt wurden oder bei denen über einen bestimmten Zeitraum die selben Mängel wiederholt protokolliert wurden. Der Airline wird damit die Fähigkeit abgesprochen, im erforderlichen Umfang auch kurzfristig Sicherheitsmängel selbstständig zu beseitigen und die Einhaltung der internationalen Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Hierzu gehört auch die Wahrung und ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Wartungsintervalle, insbesondere beim Einsatz älterer Fluggeräte. Aufgrund der Tatsache, dass die Zivilluftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten der EG nur Luftfahrzeuge von Gesellschaften untersuchen können, die auch an Flughäfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft operieren, lässt die hohe Anzahl an Flugbewegungen allenfalls Inspektionen nach Zufallscharakter zu. Insofern erfüllt eine Fluggesellschaft, die nicht in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführt ist, nicht gleich zwangsläufig alle einschlägigen Sicherheitsnormen.

Bei soviel Negativem suchen Sie nach den besten Airlines? Schauen Sie mal hier!

Vogelschlag im Flugzeug

Weitere Informationen zur Bannliste / Blacklist:

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