Reisepass für Kinder: Neue Regelung für den Kinderreisepass

Der Reisepass für Kinder bzw. Kinderreisepass wird neu geregelt Kinder unter 12 Jahren brauchten bisher keinen eigenen Reisepass oder Kinderreisepass: ein einfacher Eintrag im Reisepass der Eltern genügte. Doch damit ist seit 26. Juni 2012 Schluss: „Eine Person – ein Pass“ heißt es in einer neuen EU – Passverordnung, der Reisepass für Kinder wird Pflicht. Was das konkret bedeutet und welches Dokument für welche Reise benötigt wird, erfahren Sie hier.

Ab Ende Juni 2012 werden Einträge in den Reisepass der Eltern ungültig: Der Reisepass der Eltern behält zwar seine Gültigkeit, muss für diese also nicht neu ausgestellt werden, aber das Kind braucht beim Grenzübertritt nun ein eigenes Ausweisdokument. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, abhängig von Zielland sowie dem Alter des Kindes. Zur Auswahl stehen die folgenden Möglichkeiten: Kinderreisepass, normaler Reisepass, Personalausweis sowie der Kinderausweis, der jedoch bereits seit einigen Jahren nicht mehr neu ausgestellt wird.

Reisepass für Kinder und Co: Welche Ausweisdokumente gibt es?

  • Der Reisepass für Kinder bzw. Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr für 13 Euro beim Bürgerbüro oder der Meldebehörde beantragt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist dabei zwingend erforderlich. Ebenso müssen beide Elternteile anwesend sein (Ausweisdokumente Personalausweis oder eigener Reisepass obligatorisch) oder eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorliegen. In der Regel dauert es 3 – 4 Wochen, bis der Kinderreisepass gedruckt ist; wer nicht so lange warten möchte oder kann, kann den vorläufigen Reisepass für Kinder, der 1 Jahr lang gültig ist, für 26 Euro bei der Behörde beantragen. Das Dokument wird i.d.R. sofort ausgestellt.
  • Der normale, elektronische Reisepass kann für Kinder ab 12 Jahren beantragt werden, auf Wunsch der Eltern auch früher. Für die Ausstellung werden ein Foto sowie die Geburtsurkunde des Kindes benötigt, die Kosten belaufen sich auf 37,50 Euro. 4 – 6 Wochen nach der Antragsstellung wird man das Ausweisdokument erhalten. Die Expressvariante kostet 32 Euro extra, diese hält man dafür aber schon nach 3 Werktagen in den Händen.
  • Der Personalausweis kann für Personen ab 16 Jahren beantragt werden, auf Wunsch der Eltern auch schon früher. Für einen Betrag von 22,80 Euro erhält man seinen Ausweis etwa 3 – 4 Wochen nach der Antragsstellung. Eine Beschleunigung des Vorganges ist nicht vorgesehen.
  • Der Kinderausweis wurde bis 2006 ausgegeben und kann gegebenenfalls noch gültig sein. Eine Neuausstellung oder Verlängerung ist nicht mehr möglich.

Wann benötige ich was?

Bis zum Alter von 12 Jahren müssen Kinder in den meisten Fällen den Reisepass für Kinder bzw. Kinderreisepass mit sich führen, ab dem Alter von 12 Jahren ist dann ein normaler Reisepass vonnöten. Von Land zu Land können hier Unterschiede bestehen, daher sollte man sich vorher beim Auswärtigen Amt erkundigen, welche Regelung für das gewünschte Zielland besteht. Im Schengen – Raum (das sind die EU – Länder sowie einige andere, wie z.B. Schweiz und Liechtenstein) wird der Personalausweis als Einreisedokument akzeptiert, es genügt jedoch auch eines der genannten anderen Dokumente. In einigen Ländern wird auch noch der einfache Kinderausweis akzeptiert, dieser wird jedoch seit Jahren nicht mehr neu ausgestellt. Zu beachten ist, dass einige Länder zusätzlich zu einem Ausweis noch ein Visum verlangen, das gesondert zu beatragen ist.


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