Welche Vorschriften gelten im Flugzeug? Sind Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt? Wie sind die Handgepäck Maße der Airlines? Ist eine Nagelschere im Handgepäck verboten? Und was ist mit Babynahrung? Unser Reise-Ratgeber erklärt die Handgepäck-Bestimmungen (mit Video) und sorgt für einen sorgenfreien Urlaub.
Im August 2006 verhinderten britische Behörden am Flughafen London-Heathrow terroristische Anschläge auf mehrere Flugzeuge, bei denen flüssiger Sprengstoff in handelsüblichen Getränke-Flaschen während des Fluges zur Explosion gebracht werden sollte. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die Europäische Union im November 2006 mit der Frage „Was darf ins Handgepäck?“ und beschloss, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen drastisch zu beschränken. Seit dem 6. November 2006 dürfen daher auf allen Flügen, die in der Europäischen Union starten sowie auf allen Anschlussflügen ab Europa, Flüssigkeiten nur noch sehr eingeschränkt mit ins Flugzeug genommen werden.
Flüssigkeiten im Handgepäck
Die Bestimmungen treffen somit jegliche Abflüge in Deutschland, auch innerdeutsche Verbindungen – ähnliche Regelungen gibt es mittlerweile fast weltweit, u.a. auch in den USA und Asien. Ein wichtiger Faktor für eine stressfreie Anreise in den Urlaub ist eine gute Vorbereitung: Packen Sie daher alle Behältnisse mit Flüssigkeiten bereits zu Hause am besten in Ihre Koffer, die Sie später am Check-In Schalter aufgeben werden. Im Handgepäck sollten nur alljene Dinge landen, die Ihnen während der Reise wirklich unverzichtbar sind. Fragen Sie sich daher nicht nur „Was darf ins Handgepäck“ sondern eher „Was muss unbedingt ins Handgepäck“. Dies erspart Ihnen mögliche Probleme an den Sicherheitskontrollen und senkt damit die Gefahr zeitaufwendiger und nerviger Erlebnisse mit dem Security-Personal.
Behälter für Flüssigkeiten im Handgepäck dürfen nicht mehr als 100 Milliliter (ml) Fassungsvermögen haben und müssen in einer transparenten, wiederverschließbaren Tüte mit einem maximalen Volumen von 1 Liter aufbewahrt werden. Der Beutel muss an den Sicherheitskontrollen separat vorgezeigt werden. Tipp: Hierfür eignen sich zum Beispiel handelsübliche Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss! Pro Passagier darf nur ein solcher Beutel mit Flüssigkeiten (also maximal 1 Liter, aufgeteilt in Einheiten mit jeweils maximal 100 ml) mitgeführt werden. Die europäische Verordnung spricht von Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen. Betroffen sind also beispielsweise Getränke, Parfums, Pasten, Gele, Cremes und Lotionen sowie alle Stoffe in Druckbehältern und Sprühdosen. Ausnahmen: Spezialnahrung, Babynahrung und Medikamente fallen nicht unter diese Begrenzung!
Nahrung und Medikamente im Handgepäck
Babynahrung darf in der „für die Reise erforderlichen Menge“ im Handgepäck mitgeführt werden, sofern das mitreisende Kind unter 3 Jahren alt ist. Die Beurteilung über die Angemessenheit der mitgeführten Menge obliegt in letzter Instanz dem Sicherheitspersonal des Flughafens – achten Sie bitte zudem auf ausschließlich kindgerechte Lebensmittel. Gezuckerte Limonaden oder Cola können im Zweifel für Diskussionen sorgen und nicht unter die Ausnahmen der „Babynahrung“ fallen. Medikamente im Handgepäck unterliegen ebenfalls nicht der 100ml-Regelung und dürfen in einem separaten (!) Plastikbeutel mitgeführt werden. Die Fraport AG hält ein schönes Video „Was darf ins Handgepäck“ bereit:
Eine weitere Ausnahmeregelung besteht für die Duty Free-Waren im Handgepäck. Artikel, die vom Passagier am Tag des Fluges in einem Duty Free / Travel Value Geschäft nach der Bordkarten-Kontrolle erworben werden, dürfen auch weiterhin mit durch die Sicherheitskontrollen genommen werden. Flüssige Waren werden vom Verkaufspersonal in dafür vorgesehene, transparente Beutel gepackt und versiegelt. Diese Waren werden bereits vorab kontrolliert und dürfen deshalb im versiegelten Beutel transportiert werden. Hinweis: Unbedingt den Kassenbeleg aufbewahren! Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg mit Verkaufsdatum und -ort enthalten, darf zudem erst nach der Ankunft am Reiseziel geöffnet werden. So wird ein problemfreies Umsteigen an anderen Flughäfen der EU, allen internationalen Flughäfen der USA sowie Norwegen, Island, Kroatien und der Schweiz gewährleistet. Für einige andere Airports, u.a. in Singapur und Kanada, gelten ähnliche Vereinbarungen. Natürlich gelten weiterhin die jeweiligen Zoll-Bestimmungen.
Technische Geräte
Technische Geräte wie ein Laptop im Handgepäck, ihr Handy oder ein MP3 Player sind in aller Regel erlaubt – dies kann jedoch abhängig von den Bestimmungen des Abflugortes im Ausland abweichen. Bitte beachten Sie, dass die Benutzung des Handy im Flugzeug flächendeckend bis zum Erreichen der Parkposition untersagt ist! Generell unzulässig sind – wohl keine Überraschung – jegliche Waffen im Handgepäck. Hierunter fallen pauschal alljene Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können. Neben klassischen Waffen und waffenähnlichen Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können, zählen Waffenimitate, spitze und scharfe Gegenstände (Taschenmesser, Scheren ab 6 cm Klingenlänge) sowie stumpfe Gegenstände wie Baseballschläger zu den verbotenen Gegenständen im Handgepäck. Eine komplette Liste stellt das Bundesministerium des Innern auf Grundlage einer EU Verordnung online bereit.
Die genauen Handgepäck-Maße bestimmt übrigens die durchführende Fluggesellschaft, die IATA hat hierfür eine Summe aus Länge, Breite und Höhe von 115cm bzw. eine Maximalgröße von 25 x 45 x 56 cm als Empfehlung ausgeprochen. Die führenden deutschen Airlines haben aktuell ein Höchstmaß von 55 x 40 x 20 cm (Lufthansa, Air Berlin, Condor, Tuifly u.a.). Das Maximalgewicht variiert sehr stark, liegt meist im Bereich um 8 Kilogramm. Ausnahmen bestehen vor allem bei den sogenannten Billig-Fluggesellschaften zum Beispiel bei Ryanair Handgepäck. Informieren Sie sich vor Abflug unbedingt bei Ihrer Airline!
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